Geschäftsbedingungen
camps for friends

Sehr geehrte Kunden und Reisende,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der camps for friends GmbH, nachfolgend „camps for friends“ abgekürzt, des bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!


Addendum: Abweichende Regelungen zu den Reisebedingungen in Corona-Zeiten

Sollte ein gebuchtes Camp aus behördlichen Gründen nicht stattfinden dürfen, informieren wir Sie rechtzeitig und erstatten Ihnen auf Wunsch Ihr Guthaben zurück, buchen für Sie um oder erstellen Ihnen einen Gutschein.


Addendum: Regelungen zu Rabatten, Prämien und Gutscheinen

Die 10 Jahres Prämie der camps for friends ist gültig bis 16.1. und  nicht kombinierbar mit anderen Rabatten oder Gutscheinen.


 

  1. Abschluss eines Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der camps for friends GmbH den Abschluss eines Reisevertrages (Buchung für ein camps for friends Feriencamp) verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich (per E-Mail oder per Online Anmeldeformular) oder mündlich (per Telefon oder persönlich) von den Erziehungsbevollmächtigten der Reisenden vorgenommen werden oder von Dritten mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die camps for friends GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss (Buchung) wird die camps for friends GmbH dem Kunden die Reisebestätigung bzw. Buchungsbestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der camps for friends GmbH vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der innerhalb der Bindungsfrist die Annahme gegenüber erklärt.

  1. Zahlungsbedingungen
  • Die geltenden Preise ergeben sich aus der Aufführung der einzelnen Produkt- und Dienstleistungsbeschreibung in der Broschüre bzw. auf der Website. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung dieses Preises.
  • Die Zahlungsbedingungen können sich je nach Aktion abweichen.
  • Alle Rabatte sind nicht kombinierbar mit anderen Preisaktionen/Rabatten.
  • Mit Vertragsabschluss (Buchung) wird die Zahlung des Gesamtreisepreises innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Buchung ab 3 Wochen vor Reiseantritt ist der Gesamtreisepreis zur Zahlung sofort fällig. Bei Gewährleistung von Sonder- und Preisaktionen durch die camps for friends GmbH an den Kunden behält sich die camps for friends GmbH das Recht vor, das Zahlungsziel anzupassen. Sollte dies eintreten, ist die camps for friends GmbH dazu verpflichtet, dem Kunden vor Vertragsschluss abweichende Konditionen mitzuteilen.
  • Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist die camps for friends GmbH nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Nummer 5.1 zu verlangen. Ohne die vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Recht auf die Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
  1. Leistungsumfang

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden (z. B. über die camps for friends Webseite oder die camps for friends Broschüre). Der Reiseveranstalter behält sich, trotz sorgfältiger Prüfung der Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären, über die der Kunde vorab informiert wird. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus folgenden Gründen notwendig werden:

a) aufgrund einer Erhöhung der Beförderungs- oder Unterbringungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Broschüre,

b) wenn die vom Kunden gewünschte und in der Broschüre ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Broschüre verfügbar ist. Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Broschüren der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von der camps for friends GmbH ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Reise sind und die ausdrücklich in fremdem Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen der camps for friends GmbH.

Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der camps for friends GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Campinhalte und -abläufe können je nach Jahreszeit und Wetterlage variieren und jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Für den Fall, dass eine Einzelleistung aufgrund höherer Gewalt (z.B. wetterbedingt) nicht durchführbar ist, so behält sich die camps for friends GmbH das Recht vor, im Einzelfall ein Ersatzprogramm durchzuführen. Eine Stornierung aufgrund dieser Leistungsänderung ist nicht möglich. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die camps for friends GmbH verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die camps for friends GmbH eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.2 Dem Reiseveranstalter bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren. Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, so kann der Reiseveranstalter

a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die camps for friends GmbH den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die camps for friends GmbH eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

4.3 Der Kunde hat die unter 4.1 und 4.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch die camps for friends GmbH bei diesem schriftlich geltend zu machen.

  1. Rücktritt

5.1 Rücktritt durch den Kunden Der Kunde ist berechtigt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. Datum der Buchungsbestätigung kostenfrei zurückzutreten. Dies gilt nicht bei Vertragsabschluss ab 6 Wochen vor Reisebeginn. In diesem Fall ist kein kostenfreier Rücktritt mehr möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der camps for friends GmbH. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die camps for friends GmbH Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. Die camps for friends GmbH kann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass die camps for friends GmbH im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind. Als Entschädigung berechnet die camps for friends GmbH folgende Ersatzpauschalen:

  • Bei Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
  • Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
  • Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
  • Bei Rücktritt bis 6 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
  • Bei Rücktritt bis 0 Tage vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises

5.2 Umbuchungen Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, des gebuchten Ferien-Camp-Programms, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), ist der Reiseveranstalter berechtigt, entsprechend der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden zu erheben:

  • bis 90. Tag vor Reiseantritt 30,00 EUR
  • bis 30. Tag vor Reiseantritt 50,00 EUR

Änderungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Nummer 5.1 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.

5.3 Rücktritt durch die camps for friends GmbH Die camps for friends GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, die Camp-Regeln missachtet oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt Bei Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern pro Camp. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann. Eine Rückerstattung der Kosten kann seitens der camps for friends GmbH nicht garantiert werden.

  1. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die camps for friends GmbH als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die camps for friends GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist die camps for friends GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

  1. Haftung der camps for friends GmbH

8.1 Die camps for friends GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

(1) Die gewissenhafte Reisevorbereitung

(2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

(3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in der Broschüre angegebenen Reiseleistungen, sofern die camps for friends GmbH nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Broschürenangaben erklärt hat

(4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

8.2 Die camps for friends GmbH haftet entsprechend Nr. 10 für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

  1. Gewährleistung

a)Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. die camps for friends GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die camps for friends GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

b) Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

c) Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die camps for friends GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der camps for friends GmbH erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder der camps for friends GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet der camps for friends GmbH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren.

d) Schadensersatz Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die camps for friends GmbH nicht zu vertreten hat.

  1. Beschränkung der Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung der camps for friends GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a)soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b)soweit die camps for friends GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die camps for friends GmbH aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung der camps for friends GmbH bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Die camps for friends GmbH haftet nicht für Verlust und Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die vom Teilnehmer mit ins Camp gebracht werden. Dem Kunden wird der Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung empfohlen.

10.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen die camps for friends GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

  1. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an die camps for friends GmbH an dessen Sitz zu richten. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein.

  1. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber der camps for friends GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c-f BGB mit Ausnahme solcher Ansprüche, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines der camps for friends GmbH zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden der camps for friends GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind, verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist. Andere Ansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Die camps for friends GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde die camps for friends GmbH beauftragt hat, es sei denn, dass die camps for friends GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der camps for friends GmbH bedingt sind.

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen der camps for friends GmbH und dem Kunden richten sich nach deutschem Recht. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen des Kunden gegen die camps for friends GmbH ist der Sitz der camps for friends GmbH. Für Klagen der camps for friends GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der camps for friends GmbH maßgebend.

Veranstalter:

camps for friends GmbH; Cuvilliéstraße 14, 81679 München Telefon: +49 (0)89 2000 36-0 E-Mailinfo@camps-for-friends.com Website: www.camps-for-friends.com Geschäftsführer: Susanne Vomwalde  Registergericht: Amtsgericht München Registernummer: HRB 249759 St.-Nr.: 143/190/91646

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