Geschäftsbedingungen
camps for friends
camps for friends GmbH | Allgemeine Vertrags-, Teilnahme- und Reisebedingungen | Stand August 2026
Allgemeine Vertrags-, Teilnahme- und Reisebedingungen
Die rechtliche Einordnung richtet sich nach den tatsächlich vereinbarten Leistungen des jeweiligen Angebots. Die maßgebliche Produktgruppe wird vor Vertragsschluss und in der Buchungs- bzw. Reisebestätigung ausgewiesen.
| Produktbereich | Bezeichnung | Kernaussage |
|---|---|---|
| A | Online-Unterricht | Online-Sprachunterricht und digitale Bildungsangebote; keine Reiseleistung. |
| B | CityCamps / DayCamps | Bildungs- und Betreuungsangebot ohne Unterkunft und ohne von camps for friends geschuldete Beförderung. |
| C | Sprachcamps | Sprach- und Bildungsangebot mit Unterkunft, jedoch ohne von camps for friends geschuldete An- und Abreise; vorbehaltlich zwingender abweichender rechtlicher Einordnung. |
| D | Pauschalreisen | Von camps for friends veranstaltete Pauschalreise nach §§ 651a ff. BGB mit gesetzlicher Insolvenzabsicherung. |
| E | Klassenfahrten / Schulgruppenreisen | Sonderbedingungen für Gruppen- und Klassenreisen; soweit Pauschalreise, gelten zusätzlich die Regelungen für D. |
| F | Reisevermittlung | camps for friends vermittelt ausdrücklich bezeichnete Leistungen eines Dritten; Vertrag über die vermittelte Leistung mit dem jeweiligen Leistungserbringer. |
I. Allgemeine Bestimmungen für alle Produktbereiche
1. Anbieter und Vertragspartner
Anbieter und Vertragspartner ist, soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird: camps for friends GmbH, Emil-Riedel-Straße 18, 80538 München, Deutschland.
Telefon: +49 (0)89 2000 36-0 | E-Mail: info@camps-for-friends.com | Website: www.camps-for-friends.com
Geschäftsführung: Susanne Vomwalde | Registergericht: Amtsgericht München | HRB 249759.
2. Kunde, Teilnehmer, Reisender und Erziehungsberechtigte
Kunde ist diejenige Person oder Institution, die den Vertrag mit camps for friends abschließt. Teilnehmer ist die Person, für die eine Bildungs-, Camp- oder Gruppenleistung gebucht wird. Bei Pauschalreisen wird die gesetzliche Bezeichnung „Reisender“ verwendet.
Bei minderjährigen Teilnehmern setzt die Anmeldung voraus, dass der anmeldende Kunde zur Anmeldung berechtigt ist. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, dass die erforderlichen Zustimmungen der Sorgeberechtigten vorliegen.
Meldet ein Kunde mehrere Teilnehmer an, haftet er für deren Zahlungspflichten nur, soweit er selbst Vertragspartner geworden ist oder ausdrücklich eine entsprechende Verpflichtung übernommen hat. Sonderregelungen für Klassenfahrten enthält Abschnitt E.
3. Vertragsschluss und Zuordnung des Produktbereichs
Die Darstellung von Angeboten auf der Website, in Broschüren oder sonstigen Informationsmedien stellt grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe eines Buchungsangebots dar. Mit Absenden der Online-Buchung oder einer anderweitigen verbindlichen Anmeldung bietet der Kunde camps for friends den Abschluss eines Vertrages über das ausgewählte Produkt an.
Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung von camps for friends zustande. Weicht die Buchungsbestätigung wesentlich von der Buchung ab, stellt sie ein neues Angebot dar; der Vertrag mit geändertem Inhalt kommt erst durch Annahme dieses Angebots zustande.
Die Buchungs- bzw. Reisebestätigung bezeichnet den gebuchten Produktbereich A bis F sowie die wesentlichen enthaltenen Leistungen. Bei Pauschalreisen werden zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt.
4. Leistungsumfang und Individualvereinbarungen
Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind die bei Vertragsschluss geltende Produktbeschreibung, die Buchungs- bzw. Reisebestätigung, die vorvertraglichen Informationen, soweit gesetzlich erforderlich, ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sowie die für den jeweiligen Produktbereich geltenden Bestimmungen dieses Dokuments.
Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich bestätigte Sonderwünsche gehen allgemeinen Beschreibungen vor. Abbildungen, beispielhafte Tagesprogramme und beispielhaft genannte Aktivitäten stellen keine Garantie für eine bestimmte Einzelleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt dar, sofern diese nicht ausdrücklich verbindlich zugesagt wurde.
5. Kommunikation und Kontaktdaten
Vertragsunterlagen, Rechnungen und Informationen können in Textform, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist. Der Kunde ist verpflichtet, aktuelle und erreichbare Kontakt- und – soweit erforderlich – Notfallkontaktdaten bereitzustellen.
6. Datenschutz, Fotos und Videoaufnahmen
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmern werden nur auf einer hierfür bestehenden Rechtsgrundlage beziehungsweise erforderlichen Einwilligung verwendet.
Eine Einwilligung in Foto- oder Videoaufnahmen zu Werbe- oder Social-Media-Zwecken wird getrennt vom Vertrag eingeholt und ist grundsätzlich keine Voraussetzung für die Teilnahme. Besondere Regeln zu Aufzeichnungen im Online-Unterricht enthält Abschnitt A.
7. Fremdleistungen und Versicherungen
Leistungen Dritter, die nicht Bestandteil des mit camps for friends geschlossenen eigenen Vertrags sind, werden nur dann als Fremdleistung behandelt, wenn dies vor Vertragsschluss eindeutig kenntlich gemacht wird. Dabei werden insbesondere die vermittelte Leistung und der jeweilige Vertragspartner bezeichnet.
Versicherungen sind nur Bestandteil einer Buchung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Soweit camps for friends eine Versicherung oder sonstige Reiseleistung lediglich vermittelt, gilt ergänzend Abschnitt F.
8. Rücktritt, Stornierung und Umbuchung – allgemeine Regelungen
8.1 Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. Datum der Buchungsbestätigung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Dieses vertraglich eingeräumte kostenfreie Rücktrittsrecht gilt nicht bei einem Vertragsabschluss ab sechs Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn. Als Leistungsbeginn gilt je nach Produktbereich der Beginn des Online-Unterrichts, des CityCamps, des Sprachcamps, der Pauschalreise oder der Klassenfahrt. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der camps for friends GmbH. Gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
Tritt der Kunde nach Ablauf eines kostenfreien Rücktrittsrechts vom Vertrag zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, kann camps for friends – soweit gesetzlich zulässig – eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Maßgeblich ist der vereinbarte Gesamtpreis unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und eines möglichen Erwerbs durch anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
camps for friends kann diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Leistungen nach der Nähe des Rücktritts zum vereinbarten Leistungsbeginn wie folgt pauschalieren:
- bis einschließlich 45 Tage vor Leistungsbeginn: 20 % des Gesamtpreises
- 44 bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40 % des Gesamtpreises
- 29 bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 70 % des Gesamtpreises
- 13 bis 6 Tage vor Leistungsbeginn: 80 % des Gesamtpreises
- ab 5 Tage vor Leistungsbeginn bis zum Tag des Leistungsbeginns sowie bei Nichtantritt/Nichtteilnahme: 90 % des Gesamtpreises
Dem Kunden bleibt in jedem Fall ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass camps for friends infolge des Rücktritts keine oder wesentlich geringere Kosten beziehungsweise keinen oder einen wesentlich geringeren Entschädigungsanspruch entstanden sind. camps for friends bleibt umgekehrt der Nachweis eines höheren konkret entstandenen Entschädigungsanspruchs vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Für Pauschalreisen gelten ergänzend die zwingenden Vorschriften des Pauschalreiserechts, insbesondere § 651h BGB. Ein gesetzlich vorgesehener kostenfreier Rücktritt, insbesondere wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände, wird durch diese Stornostaffel nicht eingeschränkt.
Für Produktbereich F (Reisevermittlung) gelten diese Regelungen nur für einen eigenen, unmittelbar mit camps for friends geschlossenen und vergütungspflichtigen Vermittlungs- oder Servicevertrag. Rücktritts-, Storno- und Erstattungsbedingungen der vermittelten Reise- oder Fremdleistung richten sich nach dem Vertrag mit dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungserbringer.
8.2 Umbuchungen auf Kundenwunsch
Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und der tatsächlichen Durchführbarkeit. Als Umbuchung gelten insbesondere Änderungen des Termins, des Reiseziels, des Ortes des Reise- oder Leistungsantritts, des gebuchten Camp- oder Bildungsprogramms, der Unterkunft oder der Beförderungsart, soweit die jeweilige Änderung für den gebuchten Produktbereich einschlägig ist.
Soweit camps for friends einer Umbuchung zustimmt, kann pro Teilnehmer folgendes Umbuchungsentgelt erhoben werden:
- bis einschließlich 90 Tage vor Leistungsbeginn: 30,00 EUR
- 89 bis einschließlich 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50,00 EUR
Änderungswünsche, die weniger als 30 Tage vor Leistungsbeginn eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, grundsätzlich nur nach Rücktritt vom bestehenden Vertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 8.1 und durch eine Neuanmeldung beziehungsweise Neubuchung durchgeführt werden. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei Pauschalreisen das Recht auf Vertragsübertragung auf einen Ersatzreisenden nach § 651e BGB, bleiben unberührt.
Für Produktbereich F gelten für die vermittelte Fremdleistung vorrangig die Umbuchungs- und Änderungsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungserbringers; ein eigenes Umbuchungsentgelt von camps for friends wird nur erhoben, soweit es für eine eigene Vermittlungs- oder Serviceleistung wirksam vereinbart wurde.
8.3 Rücktritt oder Kündigung durch camps for friends
camps for friends kann vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Leistungsbeginn den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
a) Ohne Einhaltung einer Frist bei schwerwiegendem vertragswidrigem Verhalten: Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer beziehungsweise Kunde die Durchführung der gebuchten Leistung ungeachtet einer erforderlichen Abmahnung nachhaltig stört, anwendbare Camp-, Unterrichts-, Teilnahme- oder Sicherheitsregeln erheblich oder wiederholt missachtet oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass camps for friends die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie aufgrund der Schwere des Verhaltens gesetzlich nicht erforderlich ist.
Wird der Vertrag aus einem vom Kunden oder Teilnehmer zu vertretenden wichtigen Grund beendet, behält camps for friends den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen werden angerechnet.
b) Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl: Soweit für das konkrete Angebot vor Vertragsschluss eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern festgelegt und die maßgebliche Rücktrittsfrist mitgeteilt wurde, kann camps for friends bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Für Bildungs- und Campangebote erfolgt ein solcher Rücktritt grundsätzlich spätestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn, soweit nicht im konkreten Angebot eine frühere Frist angegeben ist.
Bei Pauschalreisen und als Pauschalreise ausgestalteten Klassenfahrten gelten anstelle einer späteren Zwei-Wochen-Frist zwingend die gesetzlichen Höchstfristen des § 651h Abs. 4 BGB beziehungsweise die in Abschnitt D.9 genannten Fristen. Der Kunde wird unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückerstattet.
II. Gemeinsame Bedingungen für Bildungs- und Campangebote A bis C
9. Preise und Zahlung
Der Preis ergibt sich aus Produktbeschreibung und Buchungsbestätigung. Soweit keine abweichenden Zahlungsbedingungen ausdrücklich vereinbart werden, wird der Gesamtpreis 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Erfolgt die Buchung weniger als 21 Tage vor Leistungsbeginn, kann der Gesamtbetrag mit Zugang der Rechnung fällig werden.
Sonderaktionen können abweichende Zahlungsfristen vorsehen. Rabatte, Gutscheine, Prämien oder sonstige Preisvorteile sind nur kombinierbar, wenn dies in den jeweiligen Aktionsbedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann camps for friends nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.
10. Mindestteilnehmerzahl
Für Mindestteilnehmerzahlen und einen Rücktritt von camps for friends bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl gilt Ziffer 8.3. Eine alternativ angebotene Umbuchung auf ein anderes Angebot ist für den Kunden freiwillig.
11. Haftung für Bildungs- und Campangebote A bis C
camps for friends haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet camps for friends für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
A. Online-Unterricht und digitale Bildungsangebote
A.1 Produktcharakter und Vertragsgegenstand
Diese Bestimmungen gelten für Sprachunterricht und sonstige Bildungsangebote, die von camps for friends vollständig oder überwiegend online und ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit von Lehrkraft und Teilnehmer durchgeführt werden. Vertragsgegenstand sind die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Unterrichtseinheiten beziehungsweise Online-Programme. Unterkunft, Beförderung und sonstige Reiseleistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies nicht ausdrücklich abweichend vereinbart wird.
A.2 Technische Voraussetzungen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf seiner Seite die für die Teilnahme erforderlichen technischen Voraussetzungen bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere ein geeignetes internetfähiges Endgerät, eine hinreichend stabile Internetverbindung sowie – soweit erforderlich – Kamera, Mikrofon, Lautsprecher oder Headset und kompatible Software beziehungsweise Browsersoftware.
Kosten für Endgeräte, Internetzugang, Telekommunikation und sonstige technische Ausstattung sind nicht Bestandteil des Kurspreises. Liegt eine Störung ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden oder Teilnehmers, gilt eine von camps for friends ordnungsgemäß bereitgestellte Unterrichtseinheit grundsätzlich als angeboten. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
A.3 Zugangsdaten und Unterrichtsplattform
Persönliche Zugangsdaten oder Einladungslinks dürfen ausschließlich von dem angemeldeten Teilnehmer genutzt werden. Sie sind vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen und dürfen nicht ohne Zustimmung von camps for friends weitergegeben werden. Eine vermutete unberechtigte Nutzung ist camps for friends unverzüglich mitzuteilen.
A.4 Lehrkräfte, Gruppen und Unterrichtsgestaltung
Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. camps for friends kann aus organisatorischen, pädagogischen oder krankheitsbedingten Gründen die Lehrkraft wechseln, sofern Inhalt, Umfang und Qualität der vereinbarten Unterrichtsleistung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Soweit dies pädagogisch erforderlich und zumutbar ist, können Teilnehmer einer anderen Lerngruppe vergleichbaren Leistungsstands zugeordnet werden. camps for friends schuldet die fachgerechte Durchführung des vereinbarten Unterrichts, jedoch keinen bestimmten individuellen Lernerfolg, keine bestimmte Schulnote und kein Bestehen einer Prüfung.
A.5 Ausfall, Nichtteilnahme und Verspätung
Kann eine vereinbarte Unterrichtseinheit aus einem von camps for friends zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein angemessener Ersatztermin oder eine Ersatzlehrkraft angeboten. Kann die Einheit nicht innerhalb angemessener Zeit nachgeholt werden, wird der hierauf entfallende bereits gezahlte Preisanteil erstattet oder verrechnet.
Kann ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit, Urlaub, schulischer Verpflichtungen oder technischer Probleme in seinem Verantwortungsbereich, nicht teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen individuellen Ersatztermin oder anteilige Erstattung, soweit produktbezogen nichts anderes vereinbart ist. Für Einzelunterricht können abweichende Absage- und Umbuchungsfristen vereinbart werden. Verspätungen des Teilnehmers verlängern die vereinbarte Unterrichtszeit grundsätzlich nicht.
A.6 Verhalten, Aufzeichnungen und Unterrichtsmaterialien
Teilnehmer haben die Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer und der Lehrkräfte zu achten und angemessenen Anweisungen der Lehrkraft Folge zu leisten. Beleidigendes, diskriminierendes, bedrohendes oder sonst erheblich störendes Verhalten sowie die unbefugte Weitergabe von Zugangsdaten oder Unterrichtsmaterialien sind unzulässig.
Online-Unterricht darf ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von camps for friends und der betroffenen Personen weder als Ton- noch als Videoaufnahme aufgezeichnet, vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Bereitgestellte Unterrichtsmaterialien dürfen für eigene Lernzwecke im Rahmen des gebuchten Programms verwendet werden; eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesetzlichen Erlaubnis oder ausdrücklichen Zustimmung.
A.7 Widerrufsrecht und vorzeitiger Leistungsbeginn
Verbrauchern können bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen gesetzliche Widerrufsrechte zustehen. Über Bestehen, Voraussetzungen und Folgen wird vor Vertragsschluss gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften belehrt.
Soll mit der Erbringung des Online-Unterrichts bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist begonnen werden, holt camps for friends die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert ein. Ob und in welchem Umfang ein Widerrufsrecht erlischt oder Wertersatz geschuldet ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
III. Gemeinsame besondere Bedingungen für CityCamps und Sprachcamps B und C
12. Pädagogischer Charakter und Campsprache
Wesentlicher Gegenstand der Produktbereiche B und C ist die Vermittlung und praktische Anwendung der englischen Sprache. Der Spracherwerb beschränkt sich bewusst nicht auf klassischen Unterricht im Unterrichtsraum.
Bestandteil des Sprachlernkonzepts können insbesondere Unterrichtseinheiten, Kommunikationsübungen, Rollenspiele, Projektarbeit, Kreativangebote, Gruppenaufgaben, Sport-, Team- und Outdoor-Aktivitäten, sprachpädagogisch begleitete Ausflüge und sonstige praktische Anwendungssituationen sein. Unterricht und pädagogisch integrierte Aktivitäten bilden insoweit das Sprachlernprogramm des Camps.
Die Verwendung der englischen Sprache ist wesentlicher Bestandteil des Campkonzepts. Teilnehmer sollen sich entsprechend Alter, Entwicklungsstand und Sprachkenntnissen aktiv am englischsprachigen Programm beteiligen.
13. Aktivitäten, Wetter und Sicherheit
Einzelne Camps können sportliche, kreative, Outdoor- oder Wasseraktivitäten beinhalten. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer die in der Produktbeschreibung angegebenen körperlichen, gesundheitlichen und sicherheitsbezogenen Voraussetzungen erfüllt; bei Wasseraktivitäten kann insbesondere eine ausreichende Schwimmfähigkeit erforderlich sein.
Outdoor- und Sportaktivitäten sind teilweise von Wetter, Sicherheitsbedingungen und der Verfügbarkeit externer Einrichtungen abhängig. camps for friends kann einzelne Aktivitäten aus Sicherheitsgründen ändern, verschieben oder durch pädagogisch angemessene Alternativen ersetzen. Zwingende gesetzliche Mängel- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.
14. Gesundheit, Medikamente und Erkrankung
Der Kunde muss camps for friends vor Campbeginn über alle gesundheitlichen Umstände informieren, deren Kenntnis für eine sichere Betreuung erforderlich ist, insbesondere schwere Allergien, relevante chronische Erkrankungen, regelmäßig einzunehmende Medikamente, erhebliche Lebensmittelunverträglichkeiten und besondere Betreuungsbedürfnisse.
Besondere medizinische oder pflegerische Leistungen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Wird ein Teilnehmer während des Camps krank oder verletzt, darf camps for friends angemessene und erforderliche Maßnahmen zur medizinischen Versorgung einleiten; die Erziehungsberechtigten werden soweit möglich unverzüglich informiert. Behandlungskosten, die camps for friends nicht zu vertreten hat, trägt grundsätzlich der Teilnehmer beziehungsweise sein gesetzlicher Vertreter, soweit sie nicht von einer Versicherung übernommen werden.
15. Campregeln, Ausschluss und persönliche Gegenstände
Teilnehmer sind verpflichtet, angemessene Anweisungen der Betreuer zu befolgen, Sicherheitsregeln einzuhalten, andere Teilnehmer und Mitarbeiter zu respektieren und die geltenden Campregeln einzuhalten.
Bei erheblichen oder wiederholten Regelverstößen kann camps for friends geeignete pädagogische Maßnahmen ergreifen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die weitere Teilnahme beendet werden, insbesondere bei Gewalt, erheblicher Gefährdung anderer Personen, erheblichen Sachbeschädigungen, Besitz oder Konsum verbotener Substanzen oder wiederholter Missachtung sicherheitsrelevanter Anweisungen. Eine vorherige Abmahnung erfolgt, soweit sie nicht aufgrund der Schwere entbehrlich ist.
Teilnehmer sollen Wertgegenstände nur im unbedingt erforderlichen Umfang mitbringen. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet camps for friends nach den gesetzlichen Vorschriften.
B. CityCamps / DayCamps
B.1 Produktcharakter
CityCamps und DayCamps sind örtliche Tagescamps, bei denen camps for friends weder eine Beherbergung noch eine Beförderung zum oder vom Camp schuldet. Vertragsgegenstand sind insbesondere Englischunterricht, pädagogisch betreute Sprachlernaktivitäten, sportliche, kreative und soziale Aktivitäten als Bestandteil des Sprachlernkonzepts, Betreuung während der angegebenen Campzeiten sowie gegebenenfalls Verpflegung entsprechend der Leistungsbeschreibung.
Diese Angebote werden als Bildungs- und Betreuungsangebote und nicht als Pauschalreisen angeboten. Es wird kein Sicherungsschein ausgegeben.
B.2 Abholung minderjähriger Teilnehmer
Die Erziehungsberechtigten haben sicherzustellen, dass Teilnehmer zu den vereinbarten Zeiten abgeholt werden. Entstehen durch erheblich verspätete oder unterlassene Abholung zusätzliche notwendige Betreuungskosten, können diese dem Kunden berechnet werden, soweit er die verspätete Abholung zu vertreten hat.
Ist eine sichere weitere Betreuung nicht möglich und sind die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, kann camps for friends die zur Sicherstellung des Kindeswohls erforderlichen Maßnahmen treffen.
C. Sprach- und Bildungscamps mit Unterkunft, ohne Beförderung
C.1 Produktcharakter und rechtliche Einordnung
Diese Bestimmungen gelten für mehrtägige Sprach- und Bildungscamps, bei denen neben dem Englisch-Bildungsprogramm eine Unterkunft und gegebenenfalls Verpflegung Bestandteil des Vertrages sind, camps for friends jedoch keine An- oder Abreise des Teilnehmers als Vertragsleistung schuldet.
Der Englischunterricht und die in der Produktbeschreibung als Bestandteil des Sprachlernkonzepts beschriebenen Aktivitäten bilden eine zusammengehörende Bildungsleistung. Das Angebot wird als Bildungsangebot mit Unterkunft und nicht als Pauschalreise angeboten, soweit die konkrete Zusammenstellung nicht zwingend dem Pauschalreiserecht unterliegt.
Für entsprechend ausgewiesene Angebote wird kein Sicherungsschein ausgegeben. Voraussetzung ist insbesondere, dass keine von camps for friends geschuldete Personenbeförderung Bestandteil des Gesamtvertrages ist. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
C.2 Unterkunft und An-/Abreise
Der Vertrag umfasst die in der Leistungsbeschreibung bezeichnete Unterkunft. Unterbringungsform, Zimmerbelegung und Ausstattung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
Wünsche nach gemeinsamer Unterbringung mit bestimmten anderen Teilnehmern oder bestimmten Zimmern werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind aber nur verbindlich, wenn camps for friends dies ausdrücklich bestätigt.
Die Beförderung zum und vom Camp ist nicht Vertragsbestandteil. Die Erziehungsberechtigten beziehungsweise Teilnehmer sind für rechtzeitige Anreise und Abholung verantwortlich.
D. Reisebedingungen für Pauschalreisen
D.1 Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich für Angebote, die ausdrücklich als Pauschalreise ausgewiesen werden. Ergänzend gelten die zwingenden Vorschriften der §§ 651a bis 651y BGB und der Artikel 250 ff. EGBGB. Zwingende gesetzliche Vorschriften haben Vorrang.
D.2 Vorvertragliche Informationen
Vor Abgabe seiner Vertragserklärung erhält der Reisende die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Pauschalreise, insbesondere Reiseziel und Reisedauer, Beförderungsmittel, Unterkunft, Verpflegung, eingeschlossene Leistungen, Reisepreis, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl, Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Formalitäten, Rücktrittsmöglichkeiten sowie gegebenenfalls Versicherungen. Der Reisende erhält ferner das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt für Pauschalreisen.
D.3 Insolvenzabsicherung und Sicherungsschein
camps for friends unterhält für sämtliche Pauschalreisen die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung. Der Reisende erhält den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein zusammen mit beziehungsweise entsprechend den gesetzlichen Anforderungen verbunden mit der Buchungs- oder Reisebestätigung in Textform.
Vor Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der Insolvenzabsicherung wird camps for friends keine Vorauszahlungen auf den Reisepreis verlangen oder annehmen.
D.4 Zahlungsbedingungen
Nach Abschluss des Pauschalreisevertrages, Zugang der Buchungs- beziehungsweise Reisebestätigung, Bestehen der gesetzlich erforderlichen Insolvenzabsicherung und Zurverfügungstellung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtreisepreises fällig. Sie ist innerhalb von 7 Tagen zu leisten.
Die Restzahlung in Höhe von 60 % des Gesamtreisepreises wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, vorausgesetzt die gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen liegen vor. Bei Vertragsschluss weniger als 30 Tage vor Reisebeginn kann der gesamte Reisepreis sofort fällig werden.
camps for friends wird Zahlungen vor Beendigung der Pauschalreise nur verlangen oder annehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach § 651t BGB, erfüllt sind.
D.5 Leistungen und Änderungen von Reiseleistungen
Die geschuldeten Reiseleistungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung, den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung. Individuelle Sonderwünsche werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
camps for friends kann vor Reisebeginn unerhebliche Änderungen einzelner Reiseleistungen vornehmen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Gesamtcharakter der Reise nicht verändert wird. Der Reisende wird hierüber auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informiert. Bei erheblichen Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung gelten die gesetzlichen Rechte des Reisenden.
D.6 Änderungen des Reisepreises
Eine Erhöhung des vereinbarten Reisepreises nach Vertragsschluss ist ausschließlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig, insbesondere bei Änderungen der Kosten der Personenbeförderung infolge veränderter Treibstoff- oder Energiekosten, von Steuern oder sonstigen Abgaben oder maßgeblicher Wechselkurse.
Eine Preiserhöhung wird nur wirksam, wenn der Reisende hierüber spätestens 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich informiert und die Berechnung mitgeteilt wird. Sieht camps for friends eine Preiserhöhungsmöglichkeit vor, besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend auch ein Anspruch auf Preissenkung. Übersteigt eine Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, gelten die gesetzlichen Rechte des Reisenden.
D.7 Rücktritt des Reisenden und außergewöhnliche Umstände
Für den Rücktritt des Reisenden und die Entschädigungspauschalen gilt Ziffer 8.1. Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten; camps for friends kann nach § 651h BGB eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit kein gesetzlicher Fall des kostenfreien Rücktritts vorliegt.
Der Reisende kann insbesondere unter den Voraussetzungen des § 651h Abs. 3 BGB ohne Zahlung einer Entschädigung zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
D.8 Ersatzperson und Umbuchungen
Der Reisende kann nach Maßgabe von § 651e BGB innerhalb angemessener Frist erklären, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine Erklärung spätestens sieben Tage vor Reisebeginn gilt gesetzlich in jedem Fall als rechtzeitig. Tatsächlich entstehende angemessene Mehrkosten können verlangt werden.
Für Umbuchungen auf Kundenwunsch gilt ergänzend Ziffer 8.2. Das gesetzliche Recht des Reisenden auf Übertragung des Pauschalreisevertrages auf einen Ersatzreisenden nach § 651e BGB bleibt hiervon unberührt.
D.9 Rücktritt von camps for friends und Mindestteilnehmerzahl
Ist für die konkrete Pauschalreise vor Vertragsschluss eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern festgelegt und die Rücktrittsfrist mitgeteilt worden, kann camps for friends bei deren Nichterreichen innerhalb der gesetzlichen Fristen zurücktreten: spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, 7 Tage bei mindestens zwei und höchstens sechs Tagen und 48 Stunden bei weniger als zwei Tagen. Eine in der Produktbeschreibung festgelegte frühere Frist bleibt möglich.
camps for friends kann ferner zurücktreten, wenn das Unternehmen aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist. Bereits geleistete Zahlungen werden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstattet.
D.10 Reisemängel, Abhilfe, Verjährung und Beistand
camps for friends hat die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Der Reisende soll einen auftretenden Reisemangel unverzüglich der örtlichen Camp- beziehungsweise Reiseleitung oder camps for friends anzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist geben, soweit eine Fristsetzung gesetzlich erforderlich ist.
Die gesetzlichen Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Ersatzleistungen, Kostentragung einer notwendigen Beherbergung, Minderung, Kündigung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt.
Die in § 651i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren gemäß § 651j BGB in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Befindet sich der Reisende während einer Pauschalreise in Schwierigkeiten, wird camps for friends ihm nach Maßgabe des § 651q BGB unverzüglich in angemessener Weise Beistand leisten.
D.11 Aktivitäten, Sicherheit und Gesundheit
Soweit die Pauschalreise Camp-, Sport-, Outdoor- oder Wasseraktivitäten umfasst, gelten die in der Leistungsbeschreibung angegebenen körperlichen, gesundheitlichen und sicherheitsbezogenen Voraussetzungen. Relevante gesundheitliche Einschränkungen sind vor Reisebeginn mitzuteilen.
Einzelne Aktivitäten können aus Wetter-, Sicherheits- oder sonstigen nicht beherrschbaren Gründen geändert, verschoben oder durch angemessene Alternativen ersetzt werden. Zwingende gesetzliche Mängel- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.
D.12 Haftung bei Pauschalreisen
Für Pauschalreisen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen der §§ 651i ff. BGB. Eine Beschränkung der Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, erfolgt nur insoweit und in der Höhe, wie dies nach § 651p BGB gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen aufgrund internationaler Übereinkommen oder hierauf beruhender Vorschriften bleiben unberührt.
D.13 Pass-, Visa- und Einreisebestimmungen
camps for friends informiert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Bei minderjährigen Teilnehmern können darüber hinaus Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten oder weitere Nachweise erforderlich sein.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die erforderlichen persönlichen Dokumente rechtzeitig zu beschaffen und dem Teilnehmer mitzugeben, soweit camps for friends deren Beschaffung nicht ausdrücklich übernommen hat.
E. Besondere Bedingungen für Klassenfahrten und Schulgruppenreisen
E.1 Anwendungsbereich und Verhältnis zu Abschnitt D
Diese besonderen Bedingungen gelten für von camps for friends angebotene Klassenfahrten, Schulfahrten und vergleichbare Reisen geschlossener Schülergruppen. Soweit die konkrete Klassenfahrt eine Pauschalreise ist, gelten zusätzlich die Regelungen des Abschnitts D sowie die zwingenden Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 ff. EGBGB. Die Einstufung wird vor Vertragsschluss und in der Reisebestätigung ausgewiesen.
Für Rücktritt und Umbuchungen gelten die allgemeinen Regelungen in Ziffer 8; soweit die Klassenfahrt eine Pauschalreise ist, gelten ergänzend und vorrangig die zwingenden pauschalreiserechtlichen Sonderregelungen des Abschnitts D. Zahlung, Preis- und Leistungsänderungen, Insolvenzabsicherung, Reisemängel, Haftung und sonstige pauschalreiserechtliche Fragen richten sich bei einer Pauschalreise ebenfalls nach Abschnitt D und werden hier nicht wiederholt.
E.2 Vertragspartner, Gruppenleitung und Kontaktperson
Vertragspartner von camps for friends ist die in Angebot und Buchungsbestätigung bezeichnete Person oder Institution. Buchungen können insbesondere durch eine Schule, einen Schulträger oder eine entsprechend bevollmächtigte Person vorgenommen werden.
Lehrkräfte, Elternvertreter oder sonstige Gruppenleiter werden allein durch ihre organisatorische Tätigkeit nicht persönlich Vertragspartner oder persönlich für Zahlungsverpflichtungen der Gruppe haftbar, sofern sie nicht ausdrücklich im eigenen Namen buchen oder eine entsprechende Verpflichtung gesondert übernehmen. Der Kunde benennt mindestens eine verantwortliche Kontaktperson für die organisatorische Kommunikation vor und während der Reise.
E.3 Individuelles Angebot und Leistungsumfang
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, den vorvertraglichen Informationen und der Buchungs- beziehungsweise Reisebestätigung. Bei speziell für eine Schulgruppe ausgearbeiteten Angeboten gehen die individuell bestätigten Leistungen allgemeinen Beschreibungen vor.
Angaben zu Unterkünften, Programmpunkten oder Tagesabläufen sind nur insoweit verbindlich, wie sie in das konkrete Angebot oder die Reisebestätigung aufgenommen wurden.
E.4 Teilnehmerzahl, Preisberechnung und Freiplätze
Wird der Reisepreis auf Grundlage einer bestimmten Teilnehmerzahl kalkuliert, wird die für die Kalkulation maßgebliche Teilnehmerzahl im Angebot angegeben. Veränderungen der Teilnehmerzahl können Auswirkungen auf den Preis je Teilnehmer haben, soweit dies vor Vertragsschluss transparent vereinbart wurde und gesetzlich zulässig ist.
Die endgültige Teilnehmerzahl und erforderlichen Teilnehmerdaten sind innerhalb der im Angebot oder der Buchungsbestätigung genannten Fristen mitzuteilen. Eine Reduzierung nach Vertragsschluss kann bei Pauschalreisen als Teilrücktritt einzelner Reisender behandelt werden.
Soweit Freiplätze oder vergünstigte Plätze für Lehrkräfte oder sonstige Begleitpersonen gewährt werden, ergeben sich Anzahl und Voraussetzungen ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Ändert sich die hierfür maßgebliche Gruppengröße, kann sich die Zahl der Freiplätze entsprechend der vereinbarten Kalkulation ändern.
E.5 Teilnehmerlisten, Namensänderungen und Ersatzreisende
Der Kunde beziehungsweise die Gruppenleitung ist dafür verantwortlich, Teilnehmerdaten vollständig, richtig und innerhalb der mitgeteilten Fristen zu übermitteln. Hierzu können insbesondere Vor- und Familienname, Geburtsdatum, besondere Verpflegungsbedürfnisse sowie weitere reisebezogene Angaben gehören.
Änderungen von Teilnehmernamen sind unverzüglich mitzuteilen. Soweit Änderungen bei Beförderungsunternehmen, Unterkünften oder sonstigen Leistungserbringern zusätzliche Kosten verursachen, können diese im gesetzlich zulässigen Umfang weiterberechnet werden. Bei Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Rechte zur Übertragung des Pauschalreisevertrages auf einen Ersatzreisenden nach § 651e BGB unberührt.
E.6 Aufsichtspflicht und Begleitpersonen
Soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine Betreuung oder Übernahme von Aufsichtspflichten durch camps for friends vereinbart wurde, verbleibt die schulische beziehungsweise gesetzliche Aufsichtspflicht bei den von Schule oder Kunde eingesetzten Begleitpersonen.
Die Gruppenleitung ist insbesondere dafür verantwortlich, dass schulinterne Regelungen und Weisungen sowie die für die Gruppe geltenden Aufsichtsvorgaben eingehalten werden. Übernimmt camps for friends für ausdrücklich bezeichnete Programmpunkte eigene Betreuungs- oder Aufsichtspflichten, bestimmt sich deren Umfang nach der konkreten Leistungsbeschreibung. Eine allgemeine Übertragung der schulischen Aufsichtspflicht erfolgt hierdurch nicht.
E.7 Verhalten, Gesundheit und besondere Betreuung
Teilnehmer haben Hausordnungen der Unterkünfte und Einrichtungen, Sicherheitsbestimmungen sowie angemessene Weisungen von Begleitpersonen, Reiseleitung und Leistungserbringern zu beachten. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen können die zur Wahrung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen werden; bei minderjährigen Teilnehmern wird die Gruppenleitung beziehungsweise erforderlichenfalls der Erziehungsberechtigte einbezogen.
Der Kunde beziehungsweise die hierfür verantwortliche Stelle stellt sicher, dass camps for friends rechtzeitig diejenigen Informationen erhält, die zur vertragsgemäßen und sicheren Erbringung ausdrücklich vereinbarter Leistungen erforderlich sind. Besondere medizinische, pflegerische oder individuelle Betreuungsleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
E.8 Reiseunterlagen und Versicherungen
Bei Auslandsreisen gelten für Pass-, Visa-, Gesundheits- und Einreisebestimmungen die Regelungen in D.13 entsprechend. Reiseversicherungen sind nur Bestandteil der Klassenfahrt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Soweit camps for friends Versicherungsprodukte lediglich vermittelt, gilt Abschnitt F.
F. Bedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen
F.1 Stellung von camps for friends als Vermittler
Diese Bedingungen gelten, wenn camps for friends ausdrücklich nicht selbst Veranstalter oder Leistungserbringer einer Reiseleistung ist, sondern einen Vertrag zwischen dem Kunden und einem dritten Reiseveranstalter oder Leistungserbringer vermittelt.
Vor Vertragsschluss wird klar mitgeteilt, dass camps for friends als Vermittler handelt, welche Leistung vermittelt wird und wer Vertragspartner für die vermittelte Leistung wird. Der Vertrag über die vermittelte Reiseleistung kommt unmittelbar zwischen dem Kunden beziehungsweise Reisenden und dem bezeichneten Reiseveranstalter oder Leistungserbringer zustande. Für die Durchführung der vermittelten Leistung gelten dessen Vertragsbedingungen. Hiervon zu unterscheiden ist der Vermittlungsvertrag mit camps for friends.
F.2 Formen der Reisevermittlung
Je nach gebuchter Leistung kann camps for friends insbesondere vermitteln:
- eine von einem anderen Reiseveranstalter veranstaltete Pauschalreise im Sinne von § 651v BGB;
- einzelne Reiseleistungen, insbesondere Beförderungs-, Beherbergungs-, Versicherungs- oder sonstige touristische Leistungen;
- verbundene Reiseleistungen im Sinne von § 651w BGB.
Welche rechtliche Form der Vermittlung vorliegt, richtet sich nach den tatsächlich vermittelten Leistungen und den gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, erhält der Reisende vor Abgabe seiner Vertragserklärung das hierfür vorgesehene gesetzliche Formblatt.
F.3 Zustandekommen des Vermittlungsvertrages
Mit der Beauftragung von camps for friends, eine bestimmte Reiseleistung zu vermitteln, gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab. Der Vermittlungsvertrag kommt mit Annahme des Vermittlungsauftrags zustande.
Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung einer elektronischen Anfrage stellt noch keine Bestätigung der vermittelten Reiseleistung dar, soweit aus ihr nicht ausdrücklich etwas anderes hervorgeht. Der Vertrag über die vermittelte Leistung kommt nach Maßgabe der Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungserbringers zustande.
F.4 Pflichten von camps for friends als Vermittler
camps for friends bearbeitet den Vermittlungsauftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reisevermittlers, übermittelt Buchungswünsche an den jeweiligen Leistungserbringer und leitet Buchungsbestätigungen und Reiseunterlagen weiter, soweit diese nicht unmittelbar vom Leistungserbringer versandt werden.
Angaben des Reiseveranstalters oder Leistungserbringers werden grundsätzlich als fremde Informationen weitergegeben. camps for friends haftet für eigene Beratungs- und Vermittlungsfehler nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet camps for friends weder die Ermittlung des am Markt günstigsten Angebots noch einen umfassenden Marktvergleich. Sonderwünsche werden weitergeleitet, aber nur dann Bestandteil des vermittelten Vertrages, wenn der Leistungserbringer sie bestätigt.
F.5 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Buchungsbestätigungen und Reiseunterlagen unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere Namen, Reisedaten, Reiseziel, gebuchte Leistungen und gegebenenfalls Geburtsdaten. Erkennbare Fehler oder Abweichungen sind unverzüglich mitzuteilen, damit nach Möglichkeit eine Korrektur beim Leistungserbringer veranlasst werden kann.
Nachteile und zusätzliche Kosten aufgrund vom Kunden zu vertretender falscher Angaben oder nicht rechtzeitig mitgeteilter erkennbarer Fehler können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften dem Kunden auferlegt werden.
F.6 Zahlungen, Inkasso und Serviceentgelte
Der Preis der vermittelten Reiseleistung und dessen Fälligkeit richten sich grundsätzlich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungserbringers. Soweit camps for friends zur Entgegennahme von Zahlungen für den jeweiligen Leistungserbringer berechtigt ist, wird hierauf in der Buchungsbestätigung beziehungsweise Zahlungsaufforderung hingewiesen.
Bei vermittelten Pauschalreisen werden Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und insbesondere erst nach Vorliegen der erforderlichen Insolvenzabsicherung und Zurverfügungstellung des Sicherungsscheins entgegengenommen. Für verbundene Reiseleistungen gelten hinsichtlich einer etwa erforderlichen Insolvenzabsicherung die gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB.
camps for friends kann für Vermittlungsleistungen oder zusätzliche vom Kunden beauftragte Serviceleistungen ein gesondertes Vermittlungs- oder Serviceentgelt verlangen, sofern dieses vor Vertragsschluss ausdrücklich und transparent vereinbart wurde. Ob und in welchem Umfang ein solches Entgelt bei späterer Stornierung, Umbuchung oder Änderung erstattet wird, richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
F.7 Änderungen, Umbuchungen und Stornierungen
Für Rücktritt, Stornierung, Umbuchung, Namensänderung oder sonstige Änderungen der vermittelten Reise- oder Fremdleistung gelten grundsätzlich die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungserbringers. Ziffer 8 gilt nur für eine eigene, unmittelbar mit camps for friends vereinbarte Vermittlungs- oder Serviceleistung. camps for friends wird entsprechende Erklärungen des Kunden zur vermittelten Leistung entgegennehmen beziehungsweise weiterleiten, soweit dies im Rahmen der jeweiligen Vermittlung vorgesehen oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Durch Leistungserbringer verlangte Storno-, Umbuchungs- oder Änderungskosten sind nach Maßgabe des mit ihm bestehenden Vertrages zu tragen. Zusätzliche eigene Serviceentgelte werden nur verlangt, wenn sie zuvor wirksam vereinbart wurden.
F.8 Mängel der vermittelten Leistung
Für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Reiseleistung ist grundsätzlich der jeweilige Reiseveranstalter beziehungsweise Leistungserbringer verantwortlich. Ansprüche wegen Mängeln der vermittelten Reiseleistung sind daher grundsätzlich gegenüber diesem Vertragspartner geltend zu machen.
Bei vermittelten Pauschalreisen kann der Reisende Mängelanzeigen und sonstige Erklärungen bezüglich der Pauschalreise nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auch gegenüber camps for friends als Reisevermittler abgeben. camps for friends wird solche Erklärungen unverzüglich an den Reiseveranstalter weiterleiten. Die Haftung von camps for friends für eigene Beratungs-, Informations- oder Vermittlungsfehler bleibt unberührt.
F.9 Pass-, Visa-, Gesundheits- und Einreisebestimmungen sowie Versicherungen
Informationspflichten von camps for friends richten sich nach Art und rechtlicher Einordnung der vermittelten Leistung und den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Soweit Informationen eines Reiseveranstalters oder Leistungserbringers weitergegeben werden, bleiben dessen gesetzliche Informationspflichten unberührt. Eine Beschaffung von Visa, Einreisegenehmigungen oder sonstigen persönlichen Reisedokumenten durch camps for friends ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Soweit camps for friends Reiseversicherungen lediglich vermittelt, kommt der Versicherungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden beziehungsweise Versicherungsnehmer und dem bezeichneten Versicherungsunternehmen zustande. Für Umfang des Versicherungsschutzes, Ausschlüsse, Selbstbehalte und Schadenregulierung sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers maßgeblich.
F.10 Haftung als Reisevermittler
camps for friends haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhafte Verletzungen der eigenen Pflichten aus dem Vermittlungsvertrag. Das Unternehmen haftet dagegen nicht allein aufgrund seiner Stellung als Vermittler für die ordnungsgemäße Erbringung der vom jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungserbringer geschuldeten vermittelten Leistung.
Dies gilt nicht, soweit camps for friends nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften selbst wie ein Reiseveranstalter haftet oder eine eigene Garantie beziehungsweise sonstige eigene Verpflichtung übernommen hat. Eine Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung bleibt unbeschränkt.
IX. Schlussbestimmungen
16. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
17. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Gegenüber Verbrauchern wird kein von den gesetzlichen Regelungen abweichender ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz von camps for friends vereinbart. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, kann der Sitz von camps for friends als Gerichtsstand vereinbart werden.
18. Verbraucherschlichtung
camps for friends informiert Verbraucher nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften darüber, ob das Unternehmen bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Vor Veröffentlichung ist die konkrete Entscheidung und gegebenenfalls die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle einzufügen.
19. Salvatorische Regelung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
20. Vorrang zwingenden Rechts
Zwingende Verbraucher- und Reisendenrechte werden durch diese Allgemeinen Vertrags-, Teilnahme- und Reisebedingungen nicht eingeschränkt. Die rechtliche Qualifikation eines konkreten Angebots richtet sich nach dessen tatsächlichem Inhalt und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.